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Swiss Trailrun Pilatus
RunLucerne
Stand: 26. August 2026
1. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletik- Verbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien und Distanzen durchgeführt.
Die Strecken (Marathon, Halbmarathon und 10KM) des SwissCityMarathon – Lucerne sind nach den Bestimmungen der AIMS/IAAF vermessen.
2. Startberechtigt ist jede Person, die das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
3. Der Veranstalter kann in der Ausschreibung für jede Distanz eine Zielschlusszeit vorgeben. Läufer:innen, die das Ziel erst danach erreichen, werden nicht klassiert.
Am SwissCityMarathon – Lucerne wird das Ende des offiziellen Wettkampfs durch den «Besenwagen» bestimmt, der so unterwegs ist, dass er zum Zielschluss im Ziel eintrifft. Läufer:innen, die vom «Besenwagen» überholt werden, müssen die Startnummer abgeben und sind nicht mehr Teil des offiziellen Wettkampfes. Hinter dem «Besenwagen» stehen keine Verpflegungs- und sonstigen Dienstleistungen mehr zur Verfügung.
4. Die Zeitmessung erfolgt mittels eines in der Startnummer integrierten Chips.
5. Die Startnummer muss jederzeit voll sichtbar sein und auf der Vorderseite des Körpers auf dem äussersten Kleidungsstück getragen werden. Um eine genaue Zeitmessung sicherzustellen, darf die Startnummer weder gefaltet noch zerknittert werden. Ebenso darf sie nicht mit einer Jacke, einem Laufgürtel, einer Wasserflasche oder einem sonstigen Gegenstand verdeckt sein. Ohne korrekt getragene Startnummer besteht die Möglichkeit, dass die Endzeit und die Zwischenzeiten nicht erfasst werden und sich keine gültige Klassierung ergibt. Ein Verlust der Startnummer ist möglichst rasch dem Veranstaltungspersonal zu melden.
6. Die Startnummer wird jedem/jeder Teilnehmer:in persönlich vom Veranstalter zugewiesen. Sie darf weder reproduziert, repliziert noch verändert werden.
Die Startnummer ist grundsätzlich nicht übertragbar. Eine Übertragung auf eine andere Person ist ausschliesslich unter Anwendung des vom Veranstalter angeboten Transferverfahren zulässig. Jede anderweitige Weitergabe, Übernahme, Veräusserung oder der Erwerb einer Startnummer sind untersagt.
Teilnehmende sind verpflichtet, ihre Startnummer so zu verwenden und aufzubewahren, dass eine unzulässige Verwendung durch Dritte verhindert wird. Es ist insbesondere untersagt, die eigene Startnummer oder eine Kopie bzw. Abbildung davon einer anderen Person zur unberechtigten Teilnahme zur Verfügung zu stellen oder eine solche Verwendung zu unterstützen oder trotz Kenntnis nicht zu verhindern.
Die Teilnahme mit einer nicht ordnungsgemäss zugewiesenen, inoffiziellen, manipulierten, kopierten Startnummer oder ganz ohne Startnummer ist nicht gestattet.
Bei einem Verstoss gegen die Regeln dieses Abschnitts gelten sowohl die Person, welche mit einer unzulässigen Startnummer oder ohne Startnummer am Wettkampf teilnimmt, als auch diejenige Person als fehlbar, deren Startnummer verwendet wurde.
Fehlbare Personen werden vom Wettkampf ausgeschlossen bzw. nachträglich disqualifiziert. Es besteht kein Anspruch auf Klassierung, Zeitmessung, Auszeichnung oder sonstige mit der Teilnahme verbundene Leistungen.
Zusätzlich werden jeder fehlbaren Person ein Betrag im Umfang des von ihr bezahlte Startgeld sowie eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.– in Rechnung gestellt. Fehlbare Personen werden zudem für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Verstosses von der Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen des Vereins SwissCityMarathon – Lucerne ausgeschlossen.
7. Die Klassierung in den Altersklassen innerhalb eines Wettbewerbs erfolgt nach Nettozeiten (effektiv gelaufene Zeit von Start- bis Ziellinie). In den Overall, bzw.Performance Ranglisten werden jeweils die ersten zehn Läufer:innen nach Einlauf klassiert. Nach Abschluss des Startvorganges werden keine Nettozeiten erfasst, die Laufzeiten werden ab dem Zeitpunkt des Startschuss berechnet. Am Luzerner Cross erfolgt die Zeitmessung und Klassierung nach Bruttozeiten (gemessen ab Startschuss).
8. Es obliegt den Teilnehmer:innen, sich zu den ihnen zugeteilten Zeiten am Start einzufinden.
Nur gültig am SwissCityMarathon – Lucerne: Die Läufer:innen dürfen in einen späteren Startslot wechseln, jedoch nicht in einem früheren als dem ihnen zugewiesenen Startslot starten. Teilnehmer:innen, die in einem früheren Startslot als dem ihnen zugewiesenen starten, können disqualifiziert werden.
Jede:r Teilnehmer:in, der/die über eine Absperrung klettert, sich auf sonstige unzulässige Weise Zutritt zu einem Startbereich verschafft oder anderweitig versucht, die Startslot-Zuteilung zu umgehen, kann disqualifiziert werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bestimmte Personen aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen nicht verspätet starten zu lassen.
9. Der Start erfolgt durch ein akustisches Signal. Alle Teilnehmer:innen müssen beim Start hinter der Startlinie stehen.
10. Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitungen von Läufer:innen, insbesondere mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrrädern und Inline Skates, sind nicht zugelassen. Auf der gesamten Laufstrecke gilt ein allgemeines Fahrverbot. Ein Mitführen von Hunden, Kinderwagen usw. ist nicht gestattet! Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind untersagt. Eine Teilnahme mit Rollstuhl ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
Ausnahme: Am SwissCityMarathon – Lucerne ist eine Teilnahme nur im "Roll&Run-Duo" mit persönlicher Begleitläufer:in möglich.
11. Die Teilnehmer:innen müssen zu jeder Zeit innerhalb der Abgrenzungen der Laufstrecke bleiben. Die Laufstrecke ist typischerweise durch Barrieren, Pylonen, Abgrenzungen und/oder sonstige Markierungen gekennzeichnet. Dies trifft nicht auf «Individual Runs» wie bspw. RUN365 oder Swiss Verticalrun Pilatus zu.
12. Läufer:innen welche nicht die gesamte Laufstrecke absolvieren, werden disqualifiziert. Teilnehmer:innen mit fehlenden oder unregelmässigen Einzelzeiten an den offiziellen Zeitkontrollposten werden überprüft und gegebenenfalls disqualifiziert.
13. Der Veranstalter kann Verstösse gegen dieses Reglement unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Verstosses sowie allfälliger Wiederholungsfälle mit Disqualifikation, Ausschluss oder einer Sperre für zukünftige Veranstaltungen sanktionieren. Vorbehalten bleiben die in diesem Reglement für einzelne Verstösse ausdrücklich vorgesehenen Sanktionen. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig.
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